Professionelles Aufzeichnungsequipment
Auf dem Festivalgelände sind generell keine professionellen Ton- und Videoaufzeichnungen gestattet und folglich wird jeder Verstoß auch strafrechtlich geahndet. Zugelassen sind Kleinbildkameras, Spiegelreflexkameras ohne Wechselobjektiv und Handys mit Kamerafunktion. Alle Mitschnitte, die ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder der Künstler*innen gemacht werden, sind verboten. Als Konsequenz wird gegen die Veröffentlichung strafrechtlich vorgegangen.
Konfetti
Auch auf euer Konfetti müsst ihr leider verzichten, da wir die Flächen kurz nach dem Festival besenrein übergeben müssen. Es handelt sich bei unserem Gelände an einigen Stellen um Biotope, mit denen wir rücksichtsvoll umgehen wollen.
Drohnen
Im Geltungsbereich unserer Hausordnung gilt ein Start-, Flug- und Landeverbot für unbemannte Luftsysteme (Drohnen). Die Aufstiegserlaubnis für Foto-/Filmaufnahmen sowie den Betrieb von Drohnen erhaltet ihr vom Veranstalter (presse@kopfundsteine.de). Sämtliche genehmigte Aufstiege müssen mit der Veranstaltungsleitung und den Polizei- und Rettungsdiensten koordiniert werden.
Waffen
Waffen haben auf unseren Veranstaltungen überhaupt nichts zu suchen.
Zwillen/Schleudern
Schleudern und Zwillen jeglicher Art sind verboten.
Feuerwerk, Bengalos, Laserpointer, Druckbehälter
Pyrogegenstände und Laserpointer sind auf dem Festivalgelände verboten. Für aufregende Shows sorgen die Künstler*innen.
Auch Druckbehälter (z.B. Deos und Haarspray) müsst ihr zuhause lassen.